Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtbücherei Quickborn ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landes­behinderten­gleich­stellungs­gesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.stadtbuecherei-quickborn.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht nicht den gesetzlich festgelegten Barriere­freiheits­anforderungen gemäß § 13 Absatz 3 LBGG.

Nicht barrierefreie Bereiche

Unter anderem sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:

  • Bilder und Grafiken
  • Datentabellen: Öffnungszeiten
  • Benutzung von Farbe
  • Kontrast
  • Eingeblendeter Text
  • Tastatur
  • Blöcke überspringen
  • Fehlerkennzeichnung
  • Erläuterungen in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
  • PDF-Dokumente

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf

  • einer Selbsteinschätzung
  • einer von der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein vom 23.05.2024 vorgenommenen vereinfachten Prüfung. In der vereinfachten Prüfung wurden 23 von 92 Anforderungen geprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2024 überprüft. Sie ist einmal jährlich zu überprüfen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich gern bei uns. Sie können uns per E-Mail, per Post oder telefonisch erreichen.

E-Mail: stadtbuecherei@quickborn.de
Anschrift: Stadtbücherei Quickborn, Bahnhofstraße 100, 25451 Quickborn
Telefon: +49 4106 611470

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de